SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadt Waiblingen Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Waiblingen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Stadt Waiblingen, Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen
DE97ZZZ00000002976
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Waiblingen vergeben.

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Steuer- bzw. Zahlungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung:













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Mehrfachauswahl möglich














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Stadt Waiblingen
Kasse
Kurze Straße 33
71332 Waiblingen

Ansprechpartner:
Frau Hilt, Tel.: 07151 5001 1501
Frau Jaha, Tel.: 07151 5001 1458

E-Mail: kasse@waiblingen.de

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